Die Schulkonferenz der Friedrich-August-Genth-Schule hat am 17.01.2019 folgende Schulordnung beschlossen:
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen sich so verhalten, dass kein anderer gestört, belästigt oder gefährdet wird.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen Rücksicht gegenüber Menschen üben und fremdes Eigentum achten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen Toleranz, Respekt und Hilfsbereitschaft im Umgang mit anderen zeigen.
Schulgebäude – Schulgelände – Unterrichtsräume
- Der Aufenthalt ist während des Schulbetriebs, in Pausen und Freistunden an folgenden Orten nicht gestattet: PKW-Parkplätze, vor der Turnhalle, Gartenanlagen.
- Darüber hinaus ist das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes in Pausen und Freistunden nicht erlaubt.
- Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauchen, Alkohol und Drogen nicht erlaubt.
- Selbstverständlich ist es, dass Schulgelände und -gebäude von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinde sauber gehalten werden.
- Für alle, die unsere Schule besuchen, gilt, dass sie auf umweltbelastende Verpackungen verzichten. Auch mit Strom und Wasser (SEB-Vorschlag vom 14.5.98) ist umweltbewusst umzugehen.
- Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.
- Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Kaugummikauen ist in der Turnhalle verboten. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, ob Kaugummi gekaut werden darf oder nicht. Kaugummis sind in Abfallgefäßen zu entsorgen.
Lehrerzimmer
- Grundsätzlich ist das Lehrerzimmer für die Lehrperson, für ihre Pause, für Kon- ferenzen und Gespräche da.
- Wollen Schülerinnen und Schüler eine Lehrkraft sprechen, so können sie in drin-genden Fällen ins Lehrerzimmer gehen und diese um ein Gespräch bitten. Bei einer Gruppe von Schülern empfiehlt es sich, dass eine Schülerin / ein Schüler die Lehr-kraft vor das Lehrerzimmer bittet.
Unterricht
- Wenn 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts die Lehrkraft noch nicht erschienen ist, informiert die Klassensprecherin / der Klassensprecher die Schulleitung. Die Klasse bleibt so lange im Klassenraum bzw. davor und verhält sich ruhig.
- Lernen und Unterrichten sind nur in einem geeigneten, angemessenen Arbeitsklima möglich. Eine eigene Klassenordnung zum Arbeitsverhalten und zum Umgang miteinander sollte in jeder Klasse gemeinsam erarbeitet und ausgehängt werden.
- Zum Unterrichtsende ist der Unterrichtsraum sauber zu verlassen, sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
- Für die 5-Minuten-Pause gilt: Die Schülerinnen und Schüler halten sich in der Regel in ihren Unterrichtsräumen auf, soweit sie von keinem Raumwechsel betroffen sind.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen beim Betreten des Unterrichtsraums ihre Handys stumm geschaltet in die in jedem Raum hängende Handygaragen stecken oder ausgeschaltet im Schulranzen aufbewahren. (NEU ab Schuljahr 2022/2023)
- Sollte ein Handy im Unterricht ohne ausdrückliche Erlaubnis betrieben werden, kann dies mit einer schriftlichen Missbilligung geahndet werden.
- Nur wenn die Lehrkraft es genehmigt hat, dürfen Handys und Smartphones im Unterricht betriebsbereit gehalten und/oder genutzt werden.
Umgang miteinander
- Es ist untersagt, Mitglieder der Schulgemeinde (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern) und alle Bediensteten der Schule in strafrechtlich relevanter Weise im Internet zu erwähnen. Ein Verstoß wird immer mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet. Ebenso ist es untersagt, von Mitgliedern der Schulgemeinde oder von allen Bediensteten der Schule ohne deren Kenntnis und ohne deren Zustimmung Foto-, Film- und Audioaufnahmen anzufertigen.
Entschuldigung von Fehlzeiten
Nach ausführlicher Beratung fasste die Schulkonferenz am 06.09.2018 einstimmig auf der Grundlage der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 01.12.2017 (§ 2 I) den folgenden Beschluss:
Am ersten vollständigen Fehltag eines Schülers muss eine schriftliche Mitteilung an das Sekretariat der FAG erfolgen.
Dies kann wahlweise erfolgen:
- per E-Mail an poststelle-genth@schule.mkk.de
- per Post (Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.)
- als schriftliche Mitteilung über Mitschüler oder sonstige bevollmächtigte Personen an das Sekretariat zur Weiterleitung an den Klassenlehrer.
- Bei längerer Erkrankung muss spätestens alle vierzehn Tage eine weitere schriftliche Mitteilung in o. g. Form (a bis c) erfolgen.
- Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (bei volljährigen Schülern eine von ihnen selbst verfasste) über den gesamten Zeitraum der Erkrankung bzw. des Entschuldigungsgrundes muss von dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin spätestens eine Woche nach dem ersten Tag der Genesung bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abgegeben werden.
Darüber hinaus beschloss die Schulkonferenz ebenfalls, dass diese Regelung mit dem Versand der Hausmitteilungen im Oktober 2018 in Kraft tritt.