Die Schulkonferenz der Friedrich-August-Genth-Schule hat am 17.01.2019 (Änderung am 20.11.2025) folgende Schulordnung beschlossen:
Die Friedrich-August-Genth-Schule versteht sich als Schulgemeinschaft, in der sich alle Beteiligten ehrlich und in gegenseitiger Wertschätzung begegnen.
Hierfür legen wir Wert auf eine respektvolle, sachlich-konstruktive Kommunikation, innerhalb einer sicheren Umgebung, die durch klare Regeln und Konsequenzen geschaffen wird. So sollen sich stabile, authentische Persönlichkeiten entwickeln, die Verlässlichkeit für ein friedliches Miteinander bieten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde halten sich an die Werte der FAG.
Dazu zählen: Respekt, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Hilfsbereitschaft, Leistungsbereitschaft,
Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Gerechtigkeit, Wertschätzung
Umgang miteinander
- Alle sollen sich so verhalten, dass kein anderer gestört, belästigt oder gefährdet wird.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen Rücksicht gegenüber Menschen üben und fremdes Eigentum achten.
- Jeder und jede hat das Recht auf eine respektvolle und transparente Kommunikation, bei der alle Beteiligten gleichberechtigt gehört werden und ihre Sicht darstellen können.
- Wir verzichten auf abwertendes und ausgrenzendes Verhalten und unterlassen körperliche, seelische und sexualisierende Gewalt.
- Das Herunterladen, die Veröffentlichung und Verbreitung nicht kindgerechter Medieninhalte (anstößig, rassistisch, sexualisiert, gewaltverherrlichend, diskriminierend) ist verboten.
- Es ist untersagt, Mitglieder der Schulgemeinde (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern) und alle Bediensteten der Schule in strafrechtlich relevanter Weise im Internet zu erwähnen.
- Es ist untersagt, von Mitgliedern der Schulgemeinde oder von allen Bediensteten der Schule ohne deren Kenntnis und ohne deren Zustimmung Foto-, Film- und Audioaufnahmen anzufertigen.
Schulgebäude – Schulgelände
- Die Schülerinnen und Schüler haben beim Betreten des Schulgeländes ihre mobilen Endgeräte (Smartphones, Smart Watches usw.) ausgeschaltet im Schulranzen
aufzubewahren (nach § 69 Abs. 7 HSchG). - Sollte ein mobiles Endgerät auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis betrieben werden, so wird das Endgerät einbehalten und das Fehlverhalten mit einer schriftlichen Missbilligung geahndet. Das Gerät wird am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt.
- Der Aufenthalt ist während des Schulbetriebs, in Pausen und Freistunden an folgenden Orten nicht gestattet: PKW-Parkplätze, vor der Turnhalle, Gartenanlagen.
- In den Pausen ist der Aufenthalt für Schülerinnen und Schüler in allen Gebäuden nicht gestattet.
- Darüber hinaus ist das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes in Pausen und Freistunden nicht erlaubt.
- Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Toiletten ist nur für die Dauer des Toilettengangs gestattet.
- Auf dem gesamten Schulgelände sind das Mitbringen, die Weitergabe und der Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, Alkohol, Energy Drinks und Drogen strengstens verboten.
- Selbstverständlich ist es, dass Schulgelände und -gebäude von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinde sauber gehalten werden.
- Für alle, die unsere Schule besuchen, gilt, dass sie auf umweltbelastende Verpackungen verzichten. Auch mit Strom und Wasser ist umweltbewusst umzugehen.
- Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.
- Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Grundsätzlich ist das Lehrerzimmer für die Lehrperson, für ihre Pause, für Konferenzen und Gespräche da.
Unterricht
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat sich zum Unterrichtsbeginn, d.h. zum zweiten Gong vor oder im Unterrichtsraum aufzuhalten.
- Wenn 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts die Lehrkraft noch nicht erschienen ist, informiert die Klassensprecherin / der Klassensprecher die Schulleitung. Die Klasse bleibt so lange im Klassenraum bzw. davor und verhält sich ruhig.
- Lernen und Unterrichten sind nur in einem geeigneten, angemessenen Arbeitsklima möglich. Eine eigene Klassenordnung zum Arbeitsverhalten und zum Umgang miteinander sollte in jeder Klasse gemeinsam erarbeitet und ausgehängt werden.
- Zum Unterrichtsende ist der Unterrichtsraum sauber zu verlassen, sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
- Für die 5-Minuten-Pause gilt: Die Schülerinnen und Schüler halten sich in der Regel in ihren Unterrichtsräumen auf, soweit sie von keinem Raumwechsel betroffen sind.
- Nur wenn die Lehrkraft es genehmigt hat, dürfen mobile Endgeräte im Unterricht ausschließlich zu Unterrichtszwecken benutzt werden.
- Kaugummikauen ist in der Turnhalle verboten. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, ob Kaugummi gekaut werden darf oder nicht. Kaugummis sind in Abfallgefäßen zu entsorgen.
- Im Schulsport ist passende, angemessene, sichere, saubere, wetter- und umgebungsgerechte Kleidung zu verwenden.
Verstöße gegen die Schulordnung
- Wer gegen die Regeln der Schulordnung verstößt, muss mit Konsequenzen in Form von pädagogischen oder Ordnungsmaßnahmen rechnen.
gez. Dirk Eckrich
Direktor
– Vorsitzender der Schulkonferenz –
Anhang: Entschuldigung von Fehlzeiten
Nach ausführlicher Beratung fasste die Schulkonferenz am 06.09.2018 einstimmig auf der Grundlage der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 01.12.2017 (§ 2 I) den folgenden Beschluss:
- Am ersten vollständigen Fehltag eines Schülers muss eine schriftliche Mitteilung an das Sekretariat der FAG erfolgen.
Dies kann wahlweise erfolgen:
- per E-Mail an poststelle-genth@schule.mkk.de
- per Post (Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.)
- als schriftliche Mitteilung über Mitschüler oder sonstige bevollmächtigte Personen an das Sekretariat zur Weiterleitung an den Klassenlehrer.
- Bei längerer Erkrankung muss spätestens alle vierzehn Tage eine weitere schriftliche Mitteilung in o. g. Form (a bis c) erfolgen.
- Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (bei volljährigen Schülern eine von ihnen selbst verfasste) über den gesamten Zeitraum der Erkrankung bzw. des Entschuldigungsgrundes muss von dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin spätestens eine Woche nach dem ersten Tag der Genesung bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abgegeben werden.
Muster für Entschuldigungsschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes ___________________
aus der Klasse _______ vom ______________ bis zum _______________
aufgrund von _____________________________________________________________
zu entschuldigen.
___________________________________________________________________
Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten